Liebe Kunden,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass
Gutscheine
eine gesetzliche Verjährungsfrist von
drei Jahren haben.
Für den Beginn der Dreijahresdauer ist das Ende des Kaufjahrs ausschlaggebend.
Gutscheine, die 2016 erstanden worden sind, verfallen also grundsätzlich zum 31. Dezember 2019.
Ausnahmsweise können Gutscheine, die 2016 oder früher gekauft worden sind, noch bis 15. April 2020 eingelöst werden.